Steuervorteil für Sie

CLEMENS SCHINDLER, ANDREAS NEUMANN & DIE MH BÜROSERVICE GMBH
Informieren über die Steuervorteile bei Handwerkerrechnungen

Steuervorteil

Wer Arbeiten rund um Haus und Garten erledigen lässt, kann einen Teil der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten von der Steuerschuld abziehen. Sie müssen dem Finanzamt nur Rechnungen von Handwerkern und anderen Helfern im Privathaushalt vorlegen können. Die Abzüge sind auf drei Positionen verteilt und lassen sich kombinieren. Diesen Steuerabzug gibt es für Minijobber im Privathaushalt, für sozialversicherte/selbstständige Haushaltshilfen sowie für Handwerkerdienste.

Die Arbeiten des Garten- und Landschaftsbauers Clemens Schindler und die des Malermeisters Andreas Neumann fallen unter die Rubrik Handwerkerarbeiten. Diese Steuervorteile möchten wir an dieser Stelle etwas vertiefen:

Seit dem 01.01 .2009 können 20 % der Handwerkerarbeiten als Steuerbonus direkt von der zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden – maximal 1.200 EUR im Jahr. Das Finanzamt erkennt dabei alles an, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung im Privathaushalt zusammenhängt. Das Finanzamt gewährt die Steuerabzüge allerdings nur für Aufwendungen auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (zuzüglich die darauf entfallene Umsatzsteuer) nicht aber auf Materialkosten. Die Zahlungen dürfen zudem nicht bar erfolgen, sondern nur mit Rechnung per Überweisung beglichen werden.

Typische Leistungen, die im Falle des Gärtners Schindlers abzugsfähig sind:

  • Gartenpflege inkl. Grünschnittabfuhr
  • Winterdienst
  • Heckenschneiden, Rasenmähen, Unkrautjäten, Umpflanzen
  • Pflaster-, Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Grundstück

Herr Schindler pflegt seinen Rasen für 238 EUR (brutto). Der Steuerbonus wäre in diesem Beispiel 47,60 EUR.

Typische Leistungen, die im Falle des Malermeisters Neumanns abzugsfähig sind:

  • Streichen, Tapezieren, lackieren, Verputzen von Innen- und Außenwänden, Graffiti- und Hausschwammbeseitigung.

Herr Neumann tapeziert seine Wohnung für 2.380 EUR (brutto) – davon entfallen 595 EUR auf Materialkosten. Der Steuerbonus wäre in diesem Beispiel 357,00 EUR.

Wünschen Sie weitere Infoblätter zu diversen Steuerthemen, können diese kostenlos bei der mh Büroservice GmbH angefordert werden.