AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen Malermeister Andreas Neumann, Lindenhof 88, 77761 Schiltach
und dem Vertragspartner (im Folgenden VP genannt). Abweichende Bedingungen des VP erkennt
Malermeister Andreas Neumann (im Folgenden Malermeister) nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2) Vertragsschluss
2.1)
Jede Bestellung des VP gilt als Vertragsangebot. Dies gilt auch dann, wenn ihm zuvor dem VP Kostenvoranschläge, Preislisten oder auch ein als „Angebot“ bezeichnetes Schriftstück
vom Malermeister zugegangen sind. Der Vertragsschluss kommt mit Auftragsbestätigung zu Stande bzw. mit Beginn der Arbeitsausführung, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

2.2)
Mündliche und telefonische Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Soweit sich während der Ausführung eines Vertrags nachträglich Ergänzungen
als notwendig erweisen und insbesondere der VP vor Ort Durchführung von Arbeiten verlangt, die nicht vom geschlossenen Vertragsumfang gedeckt sind, werden diese Arbeiten
ausnahmslos auf Taglohnbasis abgerechnet, zu den am Ausführungstag gültigen oder ortsüblichen Preisen. Der Malermeister ist nicht verpflichtet, sich durch Gegenzeichnung der
Taglohnzettel vom VP den Arbeitsumfang bestätigen zu lassen. Vom Malermeister angefertigte Taglohnzettel haben, abgesehen von ihrer Beweiskraft gegenüber dem VP, interne
Kontrollfunktion.

2.3)
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der verwendeten Produkte, behält sich der Malermeister Änderungen in der Verwendung von Materialien
und Ausführungen gegenüber vertraglich vereinbarten Angaben vor, sofern der Wert und das Ausführungsziel der angebotenen Leistung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

2.4)
Vom Malermeister erteilte Kostenvoranschläge, Angebote, Farbentwürfe usw. bleiben sein geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde
Verwendung ist nicht gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung muss der VP mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechnen.

3) Ausführungstermine, -fristen
3.1)
Der VP hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm genannte bzw. vereinbarte Termine eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Ausführungstermine hat der VP die dadurch
entstehenden Schäden, insbesondere Vorhaltekosten, zu erstatten.

3.2)
Wird die Einhaltung des vereinbarten Arbeitsbeginns oder die Durchführung durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb des Willens oder des Einflusses des Malermeisters
liegen, wesentlich verzögert, erschwert oder verhindert, so ist der Terminablauf für die Dauer der Behinderung gehemmt. In diesem Fall kann kein Verzug eintreten; es besteht auch kein
Kündigungsrecht des VP. Der Malermeister verpflichtet sich, den VP vom Eintritt und Wegfall der die Hinderung verursachenden Umstände unverzüglich zu unterrichten.

3.3)
Sollte nach Vertragsschluss beim VP eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintreten oder uns Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung
der Werklohnansprüche befürchten lassen, ist der Malermeister berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen, und hinsichtlich noch ausstehender Leistungen Vorauskasse,
zu verlangen. Bis zur Befriedigung seiner Ansprüche steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Das Kündigungsrecht nach § 5 der AGB bleibt hiervon unberührt.

4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1)
Alle Zahlungen haben in Euro und mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu erfolgen.

4.2)
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Verzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, nach 14 Tagen gerechnet vom Rechnungsdatum, Rechnungszugang
vorbehalten (§286 Abs. 2 Nr. 2). Das Recht, Mahnungen auszusprechen, wird hierdurch nicht berührt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Wertstellungsdatum
des Rechnungsgegenwerts auf dem Konto bzw. der Eingang des Geldbetrags/Schecks.

4.3)
Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen i.H. des gezahlten Kontokorrentzinses berechnet. Für das Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale in Höhe von 8€ berechnet.

4.4)
Der VP darf Forderungen gegen den Unternehmer nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten, rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif festgestellt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der VP nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.5)
Im Übrigen ist der Malermeister berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 632a BGB) Abschlagszahlungen auf Teilleistungen und Materiallieferungen zu fordern.

5) Kündigung
5.1)
Der Malermeister ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
• Der VP eine ihm obliegende Handlung, trotz Fristsetzung, unterlässt, und den Malermeister damit außer Stande setzt, seine Leistung fach- und fristgemäß auszuführen bzw.
diese erschwert, ohne die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten zu übernehmen oder
• Der VP mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 4 Wochen in Rückstand ist

5.2)
Das dem VP zustehende Kündigungsrecht nach § 649 BGB wird hierdurch nicht berührt.

5.3)
Im Falle der Kündigung, gleich wer diese ausgesprochen hat, ist der Malermeister berechtigt, die volle Vergütung seiner Werklohnforderung zu verlangen, abzgl. ersparter
Eigenaufwendungen hinsichtlich des infolge der Kündigung nicht mehr auszuführenden Leistungsteils.

5.4)
Das Recht zur fristlosen Kündigung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

6) Abnahme
Die Fertigstellung der Leistung wird dem VP schriftlich mitgeteilt. Sofern keine förmliche Abnahme verlangt wird, gilt die Leistung als abgenommen nach Ablauf von 6 Werktagen.
Maßgeblich für den Fristenlauf ist das Datum des Mitteilungsschreibens, Zugang vorbehalten. Der Malermeister ist berechtigt, jederzeit die Abnahme, auch bei in sich abgeschlossenen
Teilleistungen, schriftlich zu verlangen. Im Falle der Abnahmeverweigerung seitens des VP steht dem Malermeister das Recht zu, eine Fertigstellungsbescheinigung
einzuholen; die damit verbundenen Kosten trägt der VP, sofern im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Mangelfreiheit, d.h. Abnahmefähigkeit bescheinigt ist.

7) Mängelhaftung
7.1)
Der Malermeister übernimmt die Gewähr dafür, dass alle Leistungen ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt sind.

7.2)
Im Falle begründeter Mängelrüge ist der Malermeister berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl zu leisten, entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuausführung
der Arbeit. Hierfür ist eine angemessene Zeit einzuräumen. Ist die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist der Malermeister berechtigt, diese
abzulehnen und stattdessen den Werklohn angemessen zu mindern. Sollten die im Wege der Nacherfüllung durchgeführten Arbeiten innerhalb angemessener Frist nicht zum
Erfolg geführt haben, stehen dem VP die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind
ausgeschlossen, es sei denn, dem Malermeister fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.3)
Offenkundige Mängel sind bei der Abnahme bzw. innerhalb der Abnahmefrist von 12 bzw. 6 Tagen geltend zu machen. Spätere Rügen hinsichtlich offenkundiger Mängel sind
ausgeschlossen.

7.4)
Vor der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden, deren Ursache in den Bereich des VP fallen, wie z.B. Beschädigung durch dritte Hand, Baufeuchtigkeit,
Witterungsverhältnisse, Risse in den Untergründen durch arbeitende Unterkonstruktion, anstrichfeindliche Konstruktionen usw.

7.5)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

7.6)
Haftung aus sonstigen Gründen: Sonstige Schadensersatzansprüche des VP gegen den Malermeister, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht für Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8) Schlussbestimmungen
8.1)
Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem VP um einen Vollkaufmann handelt, der Sitz des Malermeisters. Dieser ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des VP Klage zu erheben.

8.2)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Für Verbraucherstreitigkeiten mit uns Malermeister Andreas Neumann, ist die Verbraucherstreitbeilegungsstelle Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. zuständig. Die Streitbeilegungsstelle hat ihren Sitz hier: Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, die Webseite finden Sie unter: www.verbraucher-schlichter.de
Wir Malermeister Andreas Neumann sind freiwillig bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.3)
Mündliche Nebenabrechen sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des mit dem VP im Übrigen geschlossenen Vertrags bedürfen zu seiner Wirksamkeit
der Textform.

8.4)
Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung werden keine Rechte und Pflichten begründet.